Rechtsanwältin Verfahrensbeistand
 Sarah Steinfeld

 

 

Anwältin für Kinder


Als ausgebildete Rechtsanwältin und zertifizierter Verfahrensbeistand

möchte ich mich für Kinder und ihre Familien einsetzen und stark machen.

Ein familiengerichtliches Verfahren hat in der Regel eine lange, belastende

Vorgeschichte.

Dies gilt für die beteiligten Erwachsenen genauso wie für ihre Kinder.

In diesem sehr emotionalen Konflikt ist es besonders wichtig, das Kind als

selbständige Persönlichkeit in dem Verfahren zu sehen und zur Geltung zu

bringen.

Dies ist meine Aufgabe als Verfahrensbeistand.

 

Inhaltliche Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit sind

das Kinder - und Jugendhilferecht sowie das Familienrecht.

 

 

 

 

 

 

 

Rechtsgrundlage für die Bestellung eines Verfahrensbeistandes ist das FamFG (=Gesetz über das Verfahren in

Familiesachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).

Eine Bestellung hat nach § 158 in Kindschaftssachen, nach § 167 in Unterbringungssachen,
nach § 174 in

Abstammungssachen und nach § 191 in Adoptionssachen zu erfolgen. In allen

vier Verfahren hat das Gericht dem am Verfahren formal beteiligten Kind einen Verfahrensbeistand zu bestellen.

Ich stehe den Gerichten in Düsseldorf, Mönchengladbach,

Erkelenz und Viersen zur Verfügung.

 

 

 

 

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