Anwältin für Kinder
Als ausgebildete Rechtsanwältin und zertifizierter Verfahrensbeistand
möchte ich mich für Kinder und ihre Familien einsetzen und stark machen.
Ein familiengerichtliches Verfahren hat in der Regel eine lange, belastende
Vorgeschichte.
Dies gilt für die beteiligten Erwachsenen genauso wie für ihre Kinder.
In diesem sehr emotionalen Konflikt ist es besonders wichtig, das Kind als
selbständige Persönlichkeit in dem Verfahren zu sehen und zur Geltung zu
bringen.
Dies ist meine Aufgabe als Verfahrensbeistand.
Inhaltliche Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit sind
das Kinder - und Jugendhilferecht sowie das Familienrecht.
Rechtsgrundlage für die Bestellung eines Verfahrensbeistandes ist das FamFG (=Gesetz über das Verfahren in
Familiesachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
Eine Bestellung hat nach § 158 in Kindschaftssachen, nach § 167 in Unterbringungssachen, nach § 174 in
Abstammungssachen und nach § 191 in Adoptionssachen zu erfolgen. In allen
vier Verfahren hat das Gericht dem am Verfahren formal beteiligten Kind einen Verfahrensbeistand zu bestellen.
Ich stehe den Gerichten in Düsseldorf, Mönchengladbach,
Erkelenz und Viersen zur Verfügung.